Verkehrssicherheit
• Es ist nicht zulässig, den Communicator bei
fahrendem Fahrzeug zu benutzen. Im Falle
der Benutzung des Communicators ist das
Fahrzeug zu parken.
• Verwahren Sie den Communicator stets sicher
in der dazugehörigen Halterung und verge-
wissern Sie sich, daß der Verschlußmechanis-
mus oben an der Halterung ordnungsgemäß
eingerastet ist. Legen Sie den Communicator
niemals auf den Beifahrersitz oder an einen
Ort, wo er sich bei einer Kollision oder einem
plötzlichen Bremsmanöver lösen kann.
• Die Benutzung einer Alarmanlage zur Auslö-
sung der Hupe oder Scheinwerfer eines Fahr-
zeugs ist auf öffentlichen Straßen nicht
zulässig.
• Denken Sie daran: Die Verkehrssicherheit hat
immer Vorrang!